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                | Fallbeispiele | 
               
               
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                Beispiel 
                  Frau D. 
                  Frau D. wendet sich an die Frauenberatungsstelle.  Folgendes 
                  berichtet sie der Beraterin: 
                  Frau D. feierte ihre bestandene Prüfung ausgelassen mit 
                  vielen Freundinnen und Bekannten. Aufgrund ihres Diabetes trank 
                  sie kaum Alkohol. Trotzdem konnte sie sich am nächsten 
                  Tag nicht erinnern, wie sie in ihre Wohnung gekommen war. Ihre 
                  Kleidung lag verstreut in der Wohnung und als sie duschen wollte, 
                  bemerkte sie Druckstellen an ihren Unterarmen und Spermaspuren 
                  an ihrer Vagina. Nur dunkel konnte sie sich an Gesprächsfetzen 
                  und helle Blitze erinnern, irgendjemand hatte sie immer wieder 
                  festgehalten. Sie vermutet, dass etwas in ihr Getränk getan 
                  worden war.  
                  Frau D. ist sehr verunsichert und verängstigt. Dazu kommt, 
                  dass sie sich von ihren Freundinnen alleingelassen fühlt. 
                  Zusätzlich quälen sie die Gedanken, was überhaupt 
                  geschehen ist und wer ihr das angetan hat. Für sie kommt 
                  jeder in Verdacht. Eine Anzeige bei der Polizei will sie auf 
                  keinen Fall erstatten, da sie versucht, das Ganze erst mal zu 
                  verdrängen. Zum Glück ist der Schwangerschaftstest 
                  negativ. Sie weiß nicht, was sie tun soll und ist froh 
                  über die klärenden Gespräche in der Frauenberatungsstelle. 
                  Zum nächsten Termin will sie mit ihren Freundinnen erscheinen. 
                   
                  Frau D. ist kein Einzelfall. So wie es 
                  ihr gegangen ist, ergeht es vielen Menschen, die nach Verabreichung 
                  von K.O.-Tropfen Opfer einer sexualisierten Gewalttat geworden 
                  sind. | 
               
               
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                Beispiel 
                  Herr K.  
                  Herr K. wendet sich auf Empfehlung der Polizei an die Ambulanz 
                  für Gewaltopfer. 
                  Herr K. war vier Tage zuvor vormittags in seiner Wohnung wach 
                  geworden und hatte sich schwach und benebelt gefühlt. Als 
                  er sich im Kopf wieder klarer fühlte und aufgestanden war, 
                  sah er, dass in seiner Wohnung alle Schränke und Schubladen 
                  durchwühlt worden waren. Er stellte fest, dass in der Wohnung 
                  vorhandenes Bargeld, Ausweispapiere und Kameras verschwunden 
                  waren. 
                  Herr K. hatte am Vorabend eine Kneipe besucht. Im Rahmen des 
                  Kneipenbesuchs unterhielt er sich gut mit anderen und lernte 
                  dabei auch den ihm bisher unbekannten Herrn T. kennen. Der Abend 
                  verlief unterhaltsam und harmonisch, so dass er und Herr T. 
                  beschlossen, in der Wohnung von Herrn K. noch einen „Absacker“ 
                  zu sich zu nehmen. Er hatte in der Kneipe nicht viel getrunken. 
                  Er erinnert sich noch, mit Herrn T. in seine Wohnung gegangen 
                  zu sein und ihm ein Getränk angeboten zu haben. Da er selbst 
                  am nächsten Tag arbeiten musste, hatte er selbst keinen 
                  Alkohol mehr trinken wollen und sich eine Cola eingeschenkt. 
                  Er weiß noch, dass Herr T. ihn noch nach Eiswürfeln 
                  fragte und er in der Küche welche holte. Danach erinnerte 
                  sich Herr K. an gar nichts mehr.  
                  Auf Grundlage seiner Schilderung äußerte die Polizei 
                  den Verdacht, dass ihm K.O.-Tropfen verabreicht worden seien, 
                  um ihn auszurauben. 
                  Herrn K. geht es seit dem 
                    Ereignis schlecht. Er schläft schlecht und träumt 
                    ständig von Überfällen. Anderen Menschen gegenüber 
                    ist er vollkommen verunsichert. Seit dem Ereignis hat er seine 
                    Wohnung kaum verlassen und zieht sich von Kontakten zurück. 
                    Er schämt sich darüber, was ihm passiert ist und 
                    macht sich Vorwürfe, jemanden in seine Wohnung mitgenommen 
                    zu haben. Er fühlt sich hilflos und benötigt Hilfe. 
                   Herr 
                    K. ist kein Einzelfall. So wie es ihm ergangen ist, ergeht 
                    es vielen Männern und Frauen, die nach Verabreichung 
                    von K.O.-Tropfen Opfer eines Raubüberfalls geworden sind. 
                     
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